Der Green Deal bringt große Herausforderungen.

Wer nicht hören will, muss fühlen. So sieht es zumindest die EU wenn es um das Thema nachhaltige Verpackung und Verpackungskommunikation geht. Denn mit einer Reihe von Gesetzen und Richtlinien im Rahmen des europäischen Green Deals
versucht die Politik, Kreislaufwirtschaft zu fördern und Umweltverschmutzung einzudämmen. Auch die Verbraucher sollen davon profitieren – für Hersteller und Brands dagegen brechen mit August 2026 strengere Zeiten an.

Bildquelle: MILK.

Das größte “Schreckgespenst” ist dabei die Packaging und Packaging Waste Regulation, kurz PPWR. Während bis dato noch eine “Directive” Vorgaben zu allen Verpackungsthemen stellte, die aber in den einzelnen Ländern individuell umgesetzt werden konnten, gilt bei der PPWR gleiches Recht für alle. Die Vorgaben werden zu Gesetzen, und auf dem gesamten EU-Markt wird man sich in Zukunft mit Mindestrezyklatanteilen, Recyclingfähigkeits-Quoten und vielen weiteren Regelungen beschäftigen müssen. Am 10. Februar 2025 ist das Gesetz offiziell in Kraft getreten, und auch wenn vieles erst ab 2030 gilt – die ersten Regelungen greifen schon im August 2026. So muss bereits jetzt eine Konformitätserklärung für jede Verpackung verfasst wird, die bestätigt, dass diese Verpackung in den Verkehr gebracht werden darf. Darin muss bei Lebensmittelkontaktverpackungen auch nachgewiesen werden, dass Schadstoffe wie PFAS nicht oberhalb der Grenzwerte liegen. Auch erste Pflichten zur richtigen Kennzeichnung von Verpackungen greifen bereits. Wir beschäftigen uns ausführlich mit der PPWR und liefern Unterstützung bei der Anpassung von Strategie und Verpackung.

Bildquelle: MILK.

Von neuen Gesetzen betroffen ist aber nicht nur die Verpackung an sich. Auch die Kommunikation AUF und ÜBER die Verpackung muss in Zukunft angepasst werden. Verantwortlich dafür sind Gesetze im Rahmen der ECGT (“Empowering Consumers for the Green Transition), häufig als EmpCo abgekürzt. Mit Inkrafttreten im März 2024 und Anwendungspflicht ab September 2026 schreibt sie vor, vage, irreführende und zu allgemeine Umweltaussagen zu unterlassen. Aussagen wie “grün”, “nachhaltig” oder “klimaneutral” müssen spezifiziert und beweisbar werden. Für die Verpackung bedeutet das, dass zahlreiche Slogans, Siegel und Werbeversprechen angepasst werden müssen. Die Spezifizierung muss auf dem gleichen Medium erfolgen und jede Umweltaussage (am besten durch unabhängige Dritte) beweisbar sein. Da dies Stand jetzt über 50% der EU-Produkte betrifft, bieten wir auch hier Unterstützung an.
Noch etwas strenger geregelt würde die Kommunikation auf der Verpackung durch die “Green Claims Directive“, die aktuell aber pausiert wurde, da die bürokratische Belastung für die Unternehmen bereits durch die anderen Gesetzesänderung sehr hoch ist.