EMPCO READY PACKAGING
Legally compliant sustainability communication at product level from September 2026. Find out more now and request a free initial consultation.
The challenge for all brand owners – changeover by September 2026.
The EmpCo Directive(white paper) adopted in January 2024 is part of the EU strategy against greenwashing and requires brands to communicate more clearly and transparently with consumers. In future, environmental claims such as “green” or “environmentally friendly” must be explained and substantiated. It must also be possible to substantiate all claims that could indicate a particular environmental performance. The EmpCo regulations will be binding from September 2026.
Whether brand or product name, claims, marketing texts, graphic representations or colors – almost all elements of packaging can be affected by the EmpCo regulation. This makes professional adaptation that minimizes legal risks all the more important.

How are you supposed to find your way through this regulatory jungle?
Together with our partner info.link we make it easy for food distributors – we check the existing artwork for compliance and adapt it to be future-proof. A QR code and customizable info.link pages are used to display and easily adapt the necessary information. In this way, all regulatory requirements can be covered in one place.
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Die Empowering Consumers Directive (EmpCo) verstehen
Die Europäische Union hat ihre Maßnahmen gegen Greenwashing deutlich verschärft mit der Empowering Consumers Directive (EmpCo oder auch ECGT Richtlinie), offiziell bekannt als Richtlinie (EU) 2024/825. Diese Richtlinie ändert sowohl die bestehende Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD bzw. Directive 2005/29/EC) als auch die Verbraucherrechte-Richtlinie (CRD) und ist ein zentraler Bestandteil des umfassenderen „European Green Deal“-Programms der EU.
Was ist das zentrale Ziel?
Das zentrale Ziel von EmpCo ist es, Verbraucher vor irreführenden Marketingpraktiken im Bereich Nachhaltigkeit zu schützen und ihnen transparente, fundierte Kaufentscheidungen zu ermöglichen. Durch konkrete Vorgaben will die EU unlauteren Geschäftspraktiken entgegenwirken, die den Zugang zu wirklich nachhaltigen Produkten erschweren – etwa in Bezug auf frühzeitige Obsoleszenz, irreführende ökologische und soziale Werbeaussagen oder fragwürdige Nachhaltigkeitssiegel. Die Initiative zahlt auf das EU-Ziel ein, bis 2050 klimaneutral zu werden und eine stärker kreislauforientierte Wirtschaft zu fördern.
Ab wann gilt die Richtlinie?
Die EmpCo-Richtlinie wurde am 17. Januar 2024 vom EU-Parlament verabschiedet und am 20. Februar 2024 vom Rat der EU angenommen. Sie wurde am 6. März 2024 veröffentlicht und ist am 26. März 2024 offiziell in Kraft getreten.
Das ist der Zeitplan für Unternehmen:
- 27. März 2026: Bis zu diesem Datum müssen alle EU-Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht überführen.
- 27. September 2026: Ab diesem Tag gelten die neuen Regelungen verbindlich.
Wichtig ist: Schon vor der vollständigen Umsetzung von EmpCo beginnt sich die Rechtsprechung an ihren Inhalten auszurichten. Irreführende Umweltaussagen in der Werbung sind längst wettbewerbsrechtlich angreifbar. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Juni 2024 gilt bereits als Beispiel für die Umsetzung zentraler EmpCo-Vorgaben und zeigt: Die Anforderungen an glaubwürdige Umweltwerbung steigen spürbar.
Typische Optimierungsbereiche bei Food Verpackungen in Deutschland und Europa.
Allgemeine Umweltaussagen
Aussagen wie „umweltfreundlich“, „grün“, “klimafreundlich” oder “naturfreundlich” die nicht auf der Verpackung selbst genauer erklärt werden, oder Teil eines offiziellen Siegels sind, sind nicht mehr zulässig.
Irreführender Gesamtbehauptung
Umweltaussagen, die sich nur auf einen spezifischen Aspekt des Produkts beziehen, aber so wirken, als würden sie sich auf das gesamte Produkt oder das gesamte Unternehmen beziehen, sind verboten.
Irreführende Produktvergleiche
Umweltvorteile von Produkten dürfen nicht verglichen werden, wenn es keine Informationen zur verwendeten Vergleichsmethode gibt. Das gilt für Aussagen wie “Weniger Plastik als…”
Selbstverständliche Aussagen
Mit gesetzlichen Anforderungen darf nicht geworben werden. Hier muss besonders darauf geachtet werden, nicht mit Aussagen zu werben, die durch die PPWR Gesetz werden, wie Recyclingfähigkeit oder Rezyklatanteile.
“Eigenlabel” ohne „Zertifizierungssystem“
Es ist verboten, ein Nachhaltigkeitssiegel anzubringen, das nicht staatlich anerkannt ist oder auf einem offiziellen Zertifizierungssystem basiert. Das gilt zum Bespiel auch für selbstgestaltete, inoffizielle “vegan” oder “bio” Label.
CO2-neutral Claims nur auf Basis von Kompensationen
CO2-Neutralitätsbehauptungen, die nur auf Kompensationen basieren, sind irreführend; echte CO2-Einsparungen im Lebenszyklus sind nötig.