PPWR Beratung: So werden Verpackungen fit für die EU-Verpackungsverordnung

Die neue EU-Verpackungsverordnung verändert die Anforderungen an Verpackungen grundlegend. Seit dem 12. August 2026 wird die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, schrittweise angewendet. Sie betrifft nicht nur Materialien und Recyclingfähigkeit, sondern ebenso Verpackungsdesign, Kennzeichnung, Dokumentation, Kommunikation und Prozesse innerhalb der gesamten Supply Chain.

PPWR Beratung

Für Food- und Beverage-Marken bedeutet das: Verpackungen müssen in den kommenden Jahren nicht nur funktional und markenstark sein. Sie müssen sich auch an zunehmend konkreten Vorgaben zu Kreislauffähigkeit, Materialeinsatz, Rezyklaten, Verpackungsminimierung und Verbraucherinformation orientieren.

Eine PPWR Beratung hilft dabei, die regulatorischen Anforderungen auf das eigene Verpackungsportfolio zu übertragen, relevante Handlungsfelder zu priorisieren und daraus realistische Maßnahmen abzuleiten. Entscheidend ist jedoch, die PPWR nicht als isoliertes Compliance-Projekt zu behandeln. Sie wirkt unmittelbar auf Verpackungsstrategie, Design, Produktion und Markenkommunikation.

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“. Die EU-Verordnung 2025/40 ersetzt die bisherige europäische Verpackungsrichtlinie und schafft einen stärker vereinheitlichten Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle innerhalb der Europäischen Union.

Im Unterschied zu einer Richtlinie gilt eine EU-Verordnung unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Dadurch sollen nationale Unterschiede reduziert und einheitliche Anforderungen für Unternehmen geschaffen werden, die Verpackungen in der EU herstellen, importieren, verwenden oder in Verkehr bringen.

Die Ziele der PPWR sind unter anderem:

  • Verpackungsabfälle reduzieren
  • unnötige Verpackungen vermeiden
  • Recyclingfähigkeit verbessern
  • den Einsatz von Rezyklaten erhöhen
  • Wiederverwendung und Mehrwegsysteme fördern
  • Kennzeichnung und Verbraucherinformation vereinheitlichen
  • bedenkliche Stoffe in Verpackungen begrenzen
  • die Kreislaufwirtschaft im europäischen Binnenmarkt stärken

Die Vorschriften werden schrittweise eingeführt. Während bestimmte Regelungen bereits seit August 2026 gelten, folgen weitere zentrale Anforderungen ab 2028, 2030, 2035 und darüber hinaus.

Grundsätzlich betrifft die PPWR Unternehmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte innerhalb der EU bereitstellen. Abhängig von Geschäftsmodell und Lieferkette können Unternehmen unterschiedliche Rollen einnehmen – beispielsweise als Hersteller, Importeur, Lieferant, Händler oder Vertreiber.

Für Markenartikler in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie ist die Verordnung besonders relevant. Sie arbeiten häufig mit umfangreichen Verpackungsportfolios, unterschiedlichen Materialien, mehreren Verpackungsebenen und zahlreichen Lieferanten. Hinzu kommen hohe Anforderungen an Produktschutz, Lebensmittelsicherheit, Haltbarkeit, Logistik und Markenwirkung.

Betroffen sein können beispielsweise:

  • Primärverpackungen mit unmittelbarem Produktkontakt
  • Sekundärverpackungen und Multipacks
  • Transport- und Versandverpackungen
  • Etiketten, Verschlüsse und weitere Verpackungskomponenten
  • Verpackungen für den Außer-Haus-Verzehr
  • E-Commerce-Verpackungen
  • saisonale oder aktionsbezogene Verpackungsvarianten

Welche konkreten Pflichten gelten, hängt unter anderem von der Verpackungsart, dem Material, der Unternehmensrolle und dem jeweiligen Zeitpunkt der Anwendung ab. Eine sorgfältige Rollen- und Portfolioanalyse bildet deshalb den Ausgangspunkt jeder belastbaren PPWR-Strategie.

Food-Verpackungen stehen in einem komplexen Spannungsfeld. Sie sollen Produkte schützen, Haltbarkeit ermöglichen, Hygiene gewährleisten, Informationen transportieren, logistische Prozesse unterstützen und am Point of Sale überzeugen. Gleichzeitig sollen sie möglichst wenig Material verbrauchen und nach ihrer Nutzung in funktionierende Kreisläufe zurückgeführt werden können.

Die PPWR verschärft dieses Spannungsfeld. Änderungen an Material, Verschluss, Beschichtung oder Verpackungsformat können nicht isoliert betrachtet werden. Eine materialeffizientere Lösung ist nicht automatisch besser, wenn sie die Haltbarkeit verkürzt. Eine formal recyclingfähige Verpackung erzielt wenig Wirkung, wenn ihre Bestandteile im jeweiligen Entsorgungssystem nicht erkannt oder getrennt werden können.

Deshalb braucht die Umsetzung neben regulatorischem Verständnis auch Expertise in Verpackungstechnologie, Design, Markenführung und Verbraucherkommunikation.

Die Verordnung enthält zahlreiche Einzelregelungen und Übergangsfristen. Für die strategische Vorbereitung von Verpackungsportfolios sind insbesondere die folgenden Bereiche relevant.

Recyclingfähigkeit und Design for Recycling.

Verpackungen sollen künftig so gestaltet sein, dass sie materialseitig recycelt werden können. Ab 2030 greifen hierfür schrittweise harmonisierte Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe. Langfristig reicht es nicht mehr aus, eine Verpackung theoretisch als recyclingfähig zu bezeichnen. Materialkombinationen, Beschichtungen, Farben, Etiketten, Klebstoffe und Verschlüsse müssen gemeinsam betrachtet werden.

Design for Recycling beginnt daher nicht erst bei der Entsorgung, sondern bereits bei der Entwicklung der Verpackung.

Rezyklatanteile in Kunststoffverpackungen.

Für unterschiedliche Kunststoffverpackungen sieht die PPWR verbindliche Mindestanteile an recyceltem Material vor. Die konkreten Quoten unterscheiden sich je nach Verpackungsart und werden in späteren Stufen weiter erhöht.

Für Unternehmen stellen sich damit praktische Fragen: Welche geeigneten Rezyklate sind verfügbar? Sind sie für Lebensmittelkontakt zugelassen? Welche Auswirkungen haben sie auf Farbe, Haptik, Stabilität und Markenwirkung? Und wie lassen sich die eingesetzten Anteile belastbar dokumentieren?

Verpackungsminimierung.

Gewicht und Volumen einer Verpackung sollen auf das notwendige Maß begrenzt werden. Reine Marketingelemente, die lediglich zusätzliches Verpackungsvolumen erzeugen, geraten dadurch stärker unter Druck.

Verpackungsminimierung bedeutet jedoch nicht einfach, Material wegzulassen. Produktschutz, Haltbarkeit, Transportfähigkeit, Hygiene und Nutzerfreundlichkeit bleiben zentrale Funktionen. Gefragt sind intelligente Konzepte, die Materialeffizienz und Funktion miteinander verbinden.

Kennzeichnung und Verbraucherinformation.

Ab 2028 sollen schrittweise stärker harmonisierte Kennzeichnungssysteme eingeführt werden. Verbraucher sollen besser erkennen können, aus welchen Materialien eine Verpackung besteht und wie sie korrekt entsorgt oder einer Wiederverwendung zugeführt werden kann.

Für Marken entstehen dadurch neue Anforderungen an Informationshierarchie und Artwork. Pflichtangaben, Recyclinginformationen, Markenbotschaften und Gestaltung müssen auf begrenzter Fläche verständlich zusammenspielen.

Wiederverwendung und Refill.

Die PPWR stärkt Mehrweg-, Rücknahme- und Wiederverwendungslösungen. Abhängig von Verpackungstyp und Vertriebskanal können unterschiedliche Vorgaben oder Zielquoten greifen.

Für Unternehmen ist deshalb zu prüfen, ob bestehende Einwegkonzepte langfristig tragfähig bleiben und wo Mehrweg- oder Refill-Modelle wirtschaftlich und organisatorisch umsetzbar sind.

Stoffbeschränkungen und PFAS.

Seit dem 12. August 2026 gelten Grenzwerte für PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen. Solche Stoffe wurden unter anderem eingesetzt, um Papier- und Kartonverpackungen gegen Fett oder Feuchtigkeit widerstandsfähiger zu machen.

Gerade für Food-Marken ist daher eine enge Abstimmung mit Materialherstellern, Verpackungslieferanten und gegebenenfalls spezialisierten Prüflaboren wichtig.

Nachweise und Dokumentation.

Die PPWR erhöht die Anforderungen an technische Dokumentation, Konformitätsnachweise und verfügbare Verpackungsdaten. Unternehmen müssen wissen, welche Materialien und Komponenten verwendet werden, woher die entsprechenden Angaben stammen und wie sie aktualisiert werden.

Damit wird die Datenqualität entlang der Lieferkette zu einem wesentlichen Teil der Verpackungsstrategie.

Die PPWR wird häufig zunächst als Aufgabe für Nachhaltigkeits- oder Rechtsabteilungen verstanden. Ihre Auswirkungen reichen jedoch weit darüber hinaus.

Eine Materialänderung kann das Packaging Design verändern. Eine neue Kennzeichnung benötigt Platz auf dem Artwork. Weniger Verpackungsvolumen kann Auswirkungen auf Regalwirkung, Logistik und Produktschutz haben. Der Einsatz von Rezyklaten beeinflusst möglicherweise Farbe, Haptik oder Verfügbarkeit. Mehrwegsysteme benötigen wiederum neue Prozesse, Partner und Geschäftsmodelle.

Deshalb betrifft die PPWR unter anderem:

  • Verpackungsentwicklung
  • Produktentwicklung
  • Einkauf und Lieferantenmanagement
  • Nachhaltigkeitsmanagement
  • Qualitätsmanagement
  • Marketing und Markenführung
  • Produktion und Abfüllung
  • Logistik und Vertrieb
  • Recht und Compliance

Wer die PPWR nur als abschließenden regulatorischen Check behandelt, riskiert späte Korrekturen, zusätzliche Kosten und Lösungen, die in der Praxis nicht funktionieren. Sinnvoller ist es, regulatorische Anforderungen frühzeitig in Innovations-, Design- und Relaunch-Prozesse einzubeziehen.

Eine PPWR Beratung sollte nicht bei einer allgemeinen Zusammenfassung der Verordnung stehen bleiben. Unternehmen benötigen eine Übersetzung der Anforderungen in konkrete Entscheidungen für ihr Verpackungsportfolio. Dazu können folgende Leistungen gehören:

1. Rollen und Betroffenheit klären

Im ersten Schritt wird geprüft, welche Rolle oder Rollen ein Unternehmen innerhalb der Wertschöpfungskette einnimmt und welche Verpackungsarten betroffen sind. Bei komplexen rechtlichen Fragestellungen sollte diese Einordnung mit spezialisierter juristischer Expertise abgestimmt werden.

2. Verpackungsportfolio erfassen

Materialien, Komponenten, Formate, Lieferanten, Märkte und vorhandene Nachweise werden strukturiert erfasst. Ziel ist ein belastbarer Überblick über den Status quo.

3. Risiken und Handlungsfelder bewerten

Das bestehende Portfolio wird im Hinblick auf Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz, Rezyklate, Kennzeichnung, Minimierung, Wiederverwendung und Dokumentation bewertet. Dabei geht es nicht nur um Risiken, sondern auch um Innovations- und Effizienzpotenziale.

4. Prioritäten definieren

Nicht jede Verpackung muss gleichzeitig vollständig überarbeitet werden. Eine sinnvolle Priorisierung kann sich unter anderem an Absatzmenge, Materialart, regulatorischem Risiko, Relaunch-Zyklen und wirtschaftlicher Bedeutung orientieren.

5. Eine PPWR-Roadmap entwickeln

Aus den Ergebnissen entsteht ein Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten, Zeitfenstern und konkreten Arbeitspaketen. Dadurch wird aus einer abstrakten Verordnung ein umsetzbares Transformationsprogramm.

6. Anforderungen in Packaging übersetzen

Der entscheidende Schritt ist die Überführung in Materialkonzepte, Verpackungsstrukturen, Design, Artwork und Informationsarchitektur. Regulatorische Anforderungen müssen so umgesetzt werden, dass Produktschutz, Nutzerfreundlichkeit und Markenwirkung erhalten bleiben.

7. Umsetzung und Pilotprojekte begleiten

Bei ausgewählten Verpackungen können zunächst Pilotprojekte durchgeführt werden. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse lassen sich anschließend auf weitere Produktlinien und Verpackungsvarianten übertragen.

Ein pragmatisches Vorgehen lässt sich in fünf Phasen strukturieren:

Verstehen: Verpackungsportfolio, Materialien, Stakeholder, Lieferanten und regulatorische Ausgangslage erfassen.

Bewerten: Risiken, Datenlücken und Optimierungspotenziale identifizieren.

Planen: Verpackungen priorisieren sowie Roadmap, Leitlinien und Zuständigkeiten festlegen.

Übersetzen: Anforderungen in Material, Konstruktion, Packaging Design, Artwork und Verbraucherinformation übertragen.

Umsetzen: Pilotverpackungen entwickeln, testen und erfolgreiche Lösungen schrittweise auf das Portfolio ausrollen.

Diese Verbindung aus Analyse, Strategie und Gestaltung ist auch Bestandteil unserer nachhaltigen Verpackungsberatung. Dabei betrachten wir PPWR, Kreislauffähigkeit und Kommunikation nicht isoliert, sondern im Zusammenspiel mit Marke, Produkt und praktischer Machbarkeit.

Externe Unterstützung ist insbesondere dann hilfreich, wenn:

  • viele unterschiedliche Verpackungen oder SKUs vorhanden sind
  • mehrere Materialien und Lieferanten zusammenwirken
  • Produkte in verschiedenen EU-Märkten vertrieben werden
  • intern keine eindeutigen Verantwortlichkeiten bestehen
  • wesentliche Verpackungen vor einem Relaunch stehen
  • Daten zu Materialien und Komponenten fehlen
  • regulatorische Anforderungen in Packaging Design und Artwork übersetzt werden müssen
  • eine unternehmensweite PPWR-Roadmap entwickelt werden soll

Der richtige Zeitpunkt ist nicht erst unmittelbar vor einer gesetzlichen Frist. Verpackungsänderungen benötigen häufig lange Entwicklungs-, Test- und Produktionszyklen. Zudem müssen bestehende Bestände, Lieferverträge, Abfüllprozesse und Markteinführungen berücksichtigt werden.

Die PPWR bringt ohne Frage zusätzlichen Aufwand. Sie eröffnet aber auch die Chance, historisch gewachsene Verpackungsportfolios grundlegend zu überprüfen.

Welche Varianten sind tatsächlich notwendig? Wo kann Material eingespart werden? Welche Strukturen lassen sich vereinfachen? Wo sind Monomateriallösungen möglich? Welche Informationen benötigen Verbraucher wirklich? Und wie kann Nachhaltigkeit glaubwürdig kommuniziert werden, ohne die Marke austauschbar zu machen?

Richtig umgesetzt, kann die PPWR deshalb mehr bewirken als formale Konformität. Sie kann zum Ausgangspunkt für effizientere Prozesse, klarere Sortimente und intelligentere Verpackungslösungen werden.

Fazit: PPWR Beratung verbindet Regulatorik mit Packaging-Praxis.

Die PPWR verändert die Art, wie Verpackungen entwickelt, bewertet und dokumentiert werden. Für Food- und Beverage-Marken reicht es nicht, einzelne Materialien auszutauschen oder zusätzliche Symbole auf dem Artwork zu platzieren.

Erforderlich ist ein ganzheitlicher Blick auf Verpackungsportfolio, Supply Chain, Design, Kommunikation und Daten. Eine gute PPWR Beratung schafft Orientierung, setzt Prioritäten und übersetzt regulatorische Anforderungen in Lösungen, die technisch umsetzbar, wirtschaftlich sinnvoll und markengerecht sind.

Wir unterstützen Food- und Beverage-Marken dabei, ihr Verpackungsportfolio zu analysieren und eine umsetzbare Strategie für nachhaltige und regulatorisch belastbare Verpackungen zu entwickeln. Mehr über unseren Ansatz erfährst Du auf unserer Seite zur nachhaltigen Verpackungsberatung.