PPWR
READY
PACKAGING

Wir stellen euer Verpackungsportfolio auf den Prüfstand, entwickeln eure Verpackungsstrategie und optimieren gemeinsam schrittweise alle Verpackungen bis 2030.

Fit für die neue Verpackungsverordnung

Der Packaging Checkup nach PPWR-Kriterien – jetzt starten!

Kreislauffähig und kommunikationsstark

Wir vereinen beide Welten – Compliance und markenwirksame Gestaltung.

Regulatorik konforme Verpackungen – dank Rundum-Paket. 

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und am 12.08.2026 beginnt bereits die Anwendung. Zwischen Konformitätserklärung, Mindestrezyklatanteil und Recyclingfähigkeit kann man schnell mal den Überblick verlieren, welche Anforderungen nun an Verpackungen gestellt werden und wie sie sich auf das Verpackungsdesign auswirken. 
In einem pragmatisch und fachlich fundierten Ansatz analysieren wir euer Portfolio, identifizieren Handlungsschritte und setzen diese gemeinsam mit eurem Team um. Wie zum Beispiel hier für Bad Heilbrunner.

1. Packaging Checkup – Wo stehen wir?

Analyse des Portfolios
Regulation Check
Erstellung einer verständlichen Übersicht

2. Agenda 2030 – Wo müssen/wollen wir hin?

Verpackungsstrategie
Leitlinien & Handlungsstränge

3. Innovation Sprints – Wie erreichen wir unser Ziel?

Co-Creation Workshop vor Ort
Entwicklung neuer Produkt- & Verpackungskonzepte
Umsetzung der Konzepte

Let’s make your packaging future-ready.

FAQ – Häufige Fragen zur PPWR und dem Packaging Checkup

Was ist die PPWR?

Die Packaging und Packaging Waste Regulation (PPWR) ist eine geplante EU-Verordnung zur Vereinheitlichung und Verschärfung der Vorschriften rund um Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt die bisherige Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) und wird ab August 2026 schrittweise umgesetzt.

Wichtige Ziele der PPWR sind:
– Reduzierung von Verpackungsmüll in der EU
– Förderung von Wiederverwendung, Recycling und Kreislaufwirtschaft
– Harmonisierung nationaler Regeln (weniger Regulierungsfragmentierung)
– Mehr Transparenz und Verbraucherinformation


Die Verordnung wird direkt anwendbar – ohne nationale Umsetzungsgesetze. Das heißt: Unternehmen müssen ihre Verpackungslösungen EU-weit einheitlich konform gestalten.

Wen betrifft die PPWR?

Die Verordnung betrifft praktisch alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen – insbesondere in folgenden Rollen:

– Markeninhaber und Hersteller von Konsumgütern (FMCG)
– Verpacker, Abfüller und Händler
– Importeure und Produzenten von Verpackungen oder Verpackungsmaterialien
– E-Commerce- und Versandhändler (inkl. Drittlandversand in die EU)

Achtung! Die PPWR betrifft auch kleine Unternehmen!
Die Verordnung ist produktbezogen, nicht unternehmensbezogen. Auch kleinere Marken und Start-ups müssen sich an die neuen Regeln halten, sobald sie Verpackungen in der EU in Verkehr bringen.

Was sind zentrale Inhalte der PPWR?

Die PPWR enthält eine Vielzahl an konkreten Vorgaben – unter anderem:

Design-for-Recycling-Pflicht: Verpackungen recyclingfähig gestaltet werden. Das bedeutet, dass sie ab 2030 zu mindestens 70% aus Komponenten bestehen muss, die in der Theorie recycelbar sind. Verbundfolien sind das z.B. nicht. Ab 2035 muss dann nachgewiesen werden, dass das Recycling auch “at scale” erfolgt, d.h. das es relevante Stoffströme und Verwertungswege bestehen und effizient genutzt werden.

Materialverbote und Einschränkungen: z. B. für unnötige Mehrfachverpackungen

Pflicht zum Mindestrezyklatanteil: je nach Verpackungsart und Material gibt es Vorgaben zum Einsatz von Rezyklaten. Besonders umstritten ist aktuell noch die 10% Rezyklatanteil-Quote, die ab 2030 auch für Kunststoffverpackungen mit direktem Food-Kontakt gelten sollen

Wiederverwendungsquoten: verpflichtende Ziele für Mehrwegverpackungen im B2C- und B2B-Bereich

Transparenzanforderungen und Kennzeichnungspflichten: die PPWR erfordert, dass Verpackungen zukünftig mit digitalen Informationen zu Materialzusammensetzung, Recyclingquoten, Wiederverwendbarkeit usw. verknüpft werden müssen. Da dies auch durch den Digitalen Produktpass (Link Service) gefordert wird, müssen QR-Codes oder ähnliches in das Artwork integriert werden. Außerdem sollen auf der Verpackung selbst klarere Informationen zur Verfügung gestellt werden, wie z.B. Piktogramme zur Materialzusammensetzung. Auch hier gibt es mit der EmpCo (Link) ein weiteres Gesetz, dass in die selbe Kerbe schlägt. Genaueres  wird von der Kommision noch nachverhandelt, Stand 2025 kommt aber schon 2026 die Pflicht zur Verwendung des QR-Codes.

Verschärfte Berichts- und Kontrollpflichten entlang der gesamten Lieferkette – die Verpackungshersteller müssen schon ab 2026 eine Konformitätserklärung zu ihren Produkten anfertigen und den Inverkehrbringern (Brands) zur Verfügung stellen

Die konkreten Anforderungen sind abhängig von Produktkategorie, Verpackungstyp und Marktrolle. Umso wichtiger ist ein fundierter Überblick.

Was ist der Unterschied zur bisherigen Verpackungsrichtlinie?

Die Verpackungsrichtlinie (94/62/EG) war ein rechtlich weniger verbindlicher Rahmen, der von den Mitgliedstaaten unterschiedlich umgesetzt wurde. Die PPWR ist eine Verordnung – und somit direkt in allen EU-Ländern gültig. Sie bringt harmonisierte Standards und strengere Vorgaben. Alle Inverkehrbringer in der EU und Importeure in den EU-Markt müssen sich daran halten.

Müssen wir unsere Verpackung komplett neu entwickeln?

Nicht zwangsläufig. Oft reichen gezielte Anpassungen (z. B. Monomaterial statt Verbund, Verzicht auf bestimmte Dekorelemente, Optimierung der Volumina). Der Checkup identifiziert, wo Handlungsbedarf besteht – und wo nicht. Mit einem Ampelsystem wird nach Dringlichkeit kategorisiert.

Ersetzt der Checkup ein rechtliches Gutachten?

Nein. Der Packaging Checkup ist eine praxisorientierte Design- und Materialanalyse. Er ersetzt keine juristische Beratung, liefert jedoch eine fundierte Grundlage für Compliance-Bewertungen und strategische Entscheidungen – gerne auch in Zusammenarbeit mit eurem Legal-Team.